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Gesamtübersicht

Seminarreihe02 - Grundlagen des Handwerks

Presserecht in der Praxis

Der Kampf um die Auflagen und Einschaltquoten geht oft zu Lasten des Persönlichkeitsrechts und manchmal auch der Wahrheit; Meinungskämpfe werden immer härter ausgetragen. Manchmal werden dabei die Grenzen des Presserechts überschritten. Sich die Grenzen wieder bewusst zu machen und zu lernen, wie auch im Rahmen des Erlaubten spannend berichtet werden kann, ist Inhalt des Seminars. Der Schwerpunkt liegt auf der journalistischen Praxis.
ZielgruppeRedakteure und freie Mitarbeiter von Zeitungen, Zeitschriften, aus Hörfunk und Fernsehen
ThemenGrundlagen des Presserechts vom Grundgesetz bis zu Landesgesetzen. Was bedeutet innere und äußere Pressefreiheit? Welche Rechte haben Verlage und Journalisten? Wer gehört zum geschützten Personenkreis? Wie weit geht das Recht auf Auskunft und Information? Zeugnisverweigerung – Spannungsfeld zwischen Information und Geheimnisverrat. Recherche. Was darf berichtet werden? Rechtssichere Formulierungen. Wie darf berichtet werden? Gegendarstellung. Unterlassung. Richtigstellung. Schmerzensgeld. Recht am eigenen Bild. Zitate und Interviews. Produktbericht. Schleichwerbung.
Kursleiter/inAndrea Hessler
Veranstaltungsort10969 Berlin-Kreuzberg, Ritterstraße 3
(U-Bahnhöfe Kottbusser Tor, Moritzplatz oder Prinzenstraße)

Teilnehmermaximal 16, mindestens 8

 

   


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